Ratgeber – Fahrrad Magazin mit Testberichten & Ratgebern https://www.fahrradmagazin.net Mon, 05 Feb 2024 10:51:26 +0000 de hourly 1 https://www.fahrradmagazin.net/bilder/2020/01/favicon.png Ratgeber – Fahrrad Magazin mit Testberichten & Ratgebern https://www.fahrradmagazin.net 32 32 Diese neuen Gesetze sollte man 2024 kennen, wenn man mit dem Rad fährt https://www.fahrradmagazin.net/news/diese-neuen-gesetze-sollte-man-2024-kennen-wenn-man-mit-dem-rad-faehrt-218907968/ Mon, 05 Feb 2024 10:51:26 +0000 https://www.fahrradmagazin.net/?p=907968 [...]]]> Freie Fahrt für S-Pedelecs und Einschränkungen im Wald – Wie immer gibt es auch in diesem Jahr Neuerungen in der Gesetzgebung, auch für den Radverkehr. Die bisherigen Regelungen gelten weiterhin, werden jedoch im Jahr 2024 um bislang zwei Neuerungen erweitert.

Betroffen sind hier insbesondere Mountain– und Gravelbiker sowie Besitzer eines S-Pedelecs. Da letztere sich in zwei Bundesländern nun teilweise Radwege teilen werden, betrifft die Neuregelung aber in diesem Fall natürlich auch alle anderen Radverkehrsteilnehmer.

Neues Zusatzschild „S-Pedelecs frei“

Seit diesem Jahr dürfen S-Pedelecs in zwei Bundesländern auf Radwegen fahren, vorausgesetzt, dass das entsprechende neue Verkehrsschild – auf dem sowohl ein Fahrrad als auch ein S-Pedelec abgebildet ist – dort vorhanden ist.

Nach Baden-Württemberg ist es nun auch in Nordrhein-Westfalen erlaubt, die Radwege zu nutzen, wenn man mit dem rechtlich als Kleinkraftrad geltenden Zweirad unterwegs ist. Das S-Pedelec fährt bis zu 45 km/h und benötigt ein Versicherungskennzeichen. Für den Fahrer besteht, auch auf dem Radweg, Helmpflicht.

Gut zu wissen: Ist ein entsprechendes Schild nicht vorhanden, so muss auf der Straße gefahren werden. Die Regelung in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist Teil eines Pilotprojekts und tritt nur an ausgewiesenen Stellen in Kraft. Insbesondere sollen hier großzügige Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften freigegeben werden.

Eingeschränkte Nutzung von Wald- und Forstwegen mit dem Fahrrad

Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) wird nach nunmehr 50 Jahren erneuert und könnte die Nutzung von Wald- und Forstwegen mit dem Fahrrad neu regeln. Sollten sich die im Referenten-Entwurf enthaltenen Änderungen durchsetzen, wäre das Fahren mit Fahrrädern nur noch auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig. Ebenso soll die digitale Aufzeichnung von Routen nur noch mit einer entsprechenden Genehmigung erlaubt sein. Ein offizieller Entwurf soll im Frühjahr dieses Jahres veröffentlicht und im Jahr 2025 verabschiedet werden.

Fazit: Alte Regelungen bleiben bestehen, neue Gesetze werden diskutiert

Weiterhin gelten selbstverständlich alle bisher bekannten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer. Hier haben wir noch einmal einige wichtige Gesetze mit den entsprechenden Bußgeldern zusammengefasst: Telefonieren auf dem Fahrrad, Fahren ohne Licht, Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer.

Das Pilotprojekt „S-Pedelecs auf Radwegen“ wird in diesem Jahr erweitert, und die Regelungen für die Nutzung von Forst- und Waldwegen werden im Jahr 2024 konkretisiert und im Frühjahr bekanntgegeben. Beide Gesetze werden derzeit von verschiedenen Akteuren diskutiert – es bleibt abzuwarten, wie sich die weitere Entwicklung gestaltet.

(Bitte informieren Sie sich über regionale Abweichungen, alle Angaben ohne Gewähr)

]]>
Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer: Wer zu schnell fährt, riskiert hohe Strafen https://www.fahrradmagazin.net/news/geschwindigkeitsbegrenzung-fuer-radfahrer-218737737/ Mon, 25 Sep 2023 11:22:03 +0000 https://www.fahrradmagazin.net/?p=737737 [...]]]> Auch wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte auf seine Geschwindigkeit achten. Wer zu schnell fährt und somit die allgemeine Sorgfaltspflicht verletzt, riskiert unter Umständen sogar den Führerschein. Denn nicht nur eine Geldbuße, sondern auch Punkte können drohen.

Eine angemessene Geschwindigkeit ist grundlegend

In Deutschland gibt es keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer. Es gelten jedoch die verschiedenen Regelungen in unterschiedlichen Verkehrsbereichen. Zudem gilt immer auch der Grundsatz einer angemessenen und situationsbezogenen Geschwindigkeit. Das bedeutet, dass nur so schnell gefahren werden sollte, wie es die vorliegenden Verkehrsbedingungen hergeben.

Gibt es einen Unterschied zwischen Radweg und Straße?

Nein, denn auch auf dem Radweg muss man sich den entsprechenden Gegebenheiten anpassen. So ist ein Radweg oftmals auch mal uneben und Gefahren entlang des Radwegs sind durchaus vorhanden, z. B. durch parkende Autos, Gegenverkehr oder kreuzende Fußgänger. Wer sich hier nicht den Bedingungen anpasst, fährt im Zweifelsfall zu schnell.

Wann Bußgeld und Punkte drohen

Fährt man also mit dem Fahrrad zum Beispiel in einem verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße, Fußgängerzone) schneller als die erlaubten 7 km/h, drohen bereits 30 € – 35 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Gleiches gilt, wenn Radfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften die vorgeschriebenen 30 oder 50 km/h überschreiten. Der Grund dafür liegt auch hier darin, dass die Geschwindigkeit darüber hinaus in den meisten Fällen nicht angemessen ist. Wer hier zu schnell unterwegs ist, riskiert ebenso Bußgeld und Punkte. Oft vergessen Radfahrer, dass aufgestellte Schilder auch für sie gelten.

Sonderregelungen für E-Bikes und Pedelecs

Unbedingt ist darauf zu achten, dass herkömmliche E-Bikes diesen Regeln unterliegen, Anderes jedoch für die noch schnelleren S-Pedelecs gilt. Letztere gelten als Kleinkrafträder und unterliegen somit anderen Vorschriften. Selbstredend gilt aber auch hier die jeweils vorliegende Geschwindigkeitsbegrenzung.

Fazit – Geschwindigkeitsbegrenzungen für Radfahrer

Wer mit gesundem Menschenverstand unterwegs ist und nur so schnell fährt, wie es die Verkehrssituation oder die Verkehrsschilder zulassen, ist auf der sicheren Seite. Als Richtwert lässt sich sagen, dass niemand im Straßenverkehr mit einem schnelleren Rad- als Autofahrer rechnen muss.

Entsprechend sollten Radfahrer zugunsten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und aufgrund der drohenden Strafen auch ihre Geschwindigkeit angemessen anpassen. Übrigens ist es unerheblich, ob das Fahrrad einen Fahrradcomputer hat. Wenn sichtbar ist, dass ein Radfahrer sich schneller im Verkehr bewegt als zulässig, treten die o. g. Regelungen in Kraft.

Alle Angaben ohne Gewähr – Keine Rechtsberatung

]]>