News – Fahrrad Magazin mit Testberichten & Ratgebern https://www.fahrradmagazin.net Fri, 18 Oct 2024 07:43:55 +0000 de hourly 1 https://www.fahrradmagazin.net/bilder/2020/01/favicon.png News – Fahrrad Magazin mit Testberichten & Ratgebern https://www.fahrradmagazin.net 32 32 Bußgeld: Fahren ohne Licht, so hoch ist die Strafe für Radfahrer https://www.fahrradmagazin.net/news/bussgeld-fahren-ohne-licht-218722502/ Mon, 30 Sep 2024 11:00:49 +0000 https://www.fahrradmagazin.net/?p=722502 [...]]]> Gerade wer bereits früh morgens oder am Abend mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte für andere Verkehrsteilnehmende gut sichtbar sein. Was aber genau gehört zu einer verkehrssicheren Fahrradbeleuchtung eines Zweirads dazu, wann muss ich sie dabei haben und wie hoch ist das Bußgeld, wenn mein Licht verdreckt, nicht funktionsfähig oder gar nicht vorhanden ist? Der Bußgeldkatalog gibt hier auch 2025 klare Antworten.

Welche Beleuchtung ist für mein Fahrrad vorgeschrieben?

Jedes Fahrrad muss laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowohl vorne als auch hinten mit einer Lampe und mit Reflektoren bzw. einem Rückstrahler ausgestattet sein. Die Beleuchtung mit amtlichem Prüfzeichen (K-Nummer) muss während der Fahrt fest verbaut sein. Gut zu wissen: Mittlerweile sind auch batteriebetriebene, meist abnehmbare Lampen im Straßenverkehr zugelassen.

LED Fahrradlampe Busch & Müller Lumotec

Blinkende Schlussleuchten hingegen sind übrigens an keinem, auch nicht an einem leichteren Fahrrad erlaubt. Erleichterung: Es ist nicht mehr verpflichtend, die Beleuchtung tagsüber demontiert in der Tasche mitzuführen.

Gesetzliche Vorschriften Fahrrad Rücklicht mit K Prüfnummer

Andere Räder, andere Regeln. Pedelecs, zweispurige Fahrräder bzw. Fahrradanhänger werden besonders erfasst und richten sich unter anderem nach der Breite des jeweiligen Anhängers. Hier hilft die Beratung bei Kauf des jeweiligen Fahrzeugs.

Sind Lampe und Rückleuchte ausreichend?

Zusätzlich zu einer funktionsfähigen Fahrradbeleuchtung muss das Fahrrad mit einem Rückstrahler der Prüfkategorie „K“ (separat oder in Kombi mit der Rückleuchte) ausgestattet sein. Hinzu kommen Rückstrahler an den Pedalen, ein weißer Frontreflektor, sowie Reflektoren an den Reifen bzw. Speichen.

Was kostet mich der Verstoß?

Wenn man ohne funktionierendes Licht und Rückstrahler erwischt wird, kostet dies laut Bußgeldkatalog 20 €. Der gleiche Betrag wird fällig, wenn man das Licht bei schlechter Sicht oder Dunkelheit nicht benutzt bzw. wenn dies verschmutzt oder verdreckt ist. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden erhöht sich das Bußgeld auf 25 €, bei einem Unfall als Folge oder Sachbeschädigung sind, neben den weiteren Konsequenzen, 35 € fällig.

Fazit – Fahrradfahren ohne Licht

Wenn man sich einmal für eine gute Beleuchtung entschieden hat, diese gut pflegt und sichtbar an dem eigenen Fahrrad anbringt, sollte den Touren in der Dunkelheit nichts mehr entgegenstehen. Selbstverständlich sollten die Leuchten auch im Zweifel bei schlechter Sicht verwendet werden. Reflektoren sowie Rückstrahler ergänzen das Setup für bessere Sichtbarkeit im Straßenverkehr.

Anpassungen im Gesetz, wie die Verwendung von abnehmbaren und batteriebetriebenen Leuchten sowie der Erlass der Mitführungspflicht erleichtern den Radfahralltag. Wer Akku- oder batteriebetriebene Fahrradlampen nutzt, sollte diese stets geladen haben.

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Diese neuen Gesetze sollte man 2024 kennen, wenn man mit dem Rad fährt https://www.fahrradmagazin.net/news/diese-neuen-gesetze-sollte-man-2024-kennen-wenn-man-mit-dem-rad-faehrt-218907968/ Mon, 05 Feb 2024 10:51:26 +0000 https://www.fahrradmagazin.net/?p=907968 [...]]]> Freie Fahrt für S-Pedelecs und Einschränkungen im Wald – Wie immer gibt es auch in diesem Jahr Neuerungen in der Gesetzgebung, auch für den Radverkehr. Die bisherigen Regelungen gelten weiterhin, werden jedoch im Jahr 2024 um bislang zwei Neuerungen erweitert.

Betroffen sind hier insbesondere Mountain– und Gravelbiker sowie Besitzer eines S-Pedelecs. Da letztere sich in zwei Bundesländern nun teilweise Radwege teilen werden, betrifft die Neuregelung aber in diesem Fall natürlich auch alle anderen Radverkehrsteilnehmer.

Neues Zusatzschild „S-Pedelecs frei“

Seit diesem Jahr dürfen S-Pedelecs in zwei Bundesländern auf Radwegen fahren, vorausgesetzt, dass das entsprechende neue Verkehrsschild – auf dem sowohl ein Fahrrad als auch ein S-Pedelec abgebildet ist – dort vorhanden ist.

Nach Baden-Württemberg ist es nun auch in Nordrhein-Westfalen erlaubt, die Radwege zu nutzen, wenn man mit dem rechtlich als Kleinkraftrad geltenden Zweirad unterwegs ist. Das S-Pedelec fährt bis zu 45 km/h und benötigt ein Versicherungskennzeichen. Für den Fahrer besteht, auch auf dem Radweg, Helmpflicht.

Gut zu wissen: Ist ein entsprechendes Schild nicht vorhanden, so muss auf der Straße gefahren werden. Die Regelung in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist Teil eines Pilotprojekts und tritt nur an ausgewiesenen Stellen in Kraft. Insbesondere sollen hier großzügige Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften freigegeben werden.

Eingeschränkte Nutzung von Wald- und Forstwegen mit dem Fahrrad

Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) wird nach nunmehr 50 Jahren erneuert und könnte die Nutzung von Wald- und Forstwegen mit dem Fahrrad neu regeln. Sollten sich die im Referenten-Entwurf enthaltenen Änderungen durchsetzen, wäre das Fahren mit Fahrrädern nur noch auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig. Ebenso soll die digitale Aufzeichnung von Routen nur noch mit einer entsprechenden Genehmigung erlaubt sein. Ein offizieller Entwurf soll im Frühjahr dieses Jahres veröffentlicht und im Jahr 2025 verabschiedet werden.

Fazit: Alte Regelungen bleiben bestehen, neue Gesetze werden diskutiert

Weiterhin gelten selbstverständlich alle bisher bekannten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer. Hier haben wir noch einmal einige wichtige Gesetze mit den entsprechenden Bußgeldern zusammengefasst: Telefonieren auf dem Fahrrad, Fahren ohne Licht, Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer.

Das Pilotprojekt „S-Pedelecs auf Radwegen“ wird in diesem Jahr erweitert, und die Regelungen für die Nutzung von Forst- und Waldwegen werden im Jahr 2024 konkretisiert und im Frühjahr bekanntgegeben. Beide Gesetze werden derzeit von verschiedenen Akteuren diskutiert – es bleibt abzuwarten, wie sich die weitere Entwicklung gestaltet.

(Bitte informieren Sie sich über regionale Abweichungen, alle Angaben ohne Gewähr)

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Fahrrad.de wohlmöglich insolvent – Darauf sollte Kunden jetzt zwingend achten https://www.fahrradmagazin.net/news/fahrrad-de-wohlmoeglich-insolvent-darauf-sollte-kunden-jetzt-zwingend-achten-218823029/ Fri, 20 Oct 2023 10:37:18 +0000 https://www.fahrradmagazin.net/?p=823029 [...]]]> Der Onlinehändler Fahrrad.de scheint eine Insolvenz mit Eigenverwaltung anstreben. Bereits am 18.10.2023 soll der Anbieter „Internetstores GmbH“, der Betreiber von Fahrrad.de ist, seinen Lieferanten angekündigt haben, eine Insolvenz zu beantragen. 

Warnung auf Webseite gibt Hinweis

Hinweise auf der Webseite könnten dafür sprechen, „ACHTUNG: Aktuell keine Retourenabwicklung möglich!“ – So heißt es aktuell auf der Seite „Fahrrad.de“. Wieso es dazu kam, liegt vermutlich daran, dass Hauptinvestor SSU, die Signa Gruppe des österreichischen Investors René Benko, eine 150 Mio. Finanzierung zurückgezogen haben soll. Betroffen sind alle Onlineshops des Signa-Sports-Imperiums. Die oben genannte Warnung gibt es auch auf anderen Online-Shops der Gruppe zu sehen.

Was Kunden jetzt beachten sollten

Kunden, die kürzlich etwas bei Fahrrad.de gekauft haben und sich noch innerhalb der Umtauschfrist befinden, sollten jetzt unbedingt ein paar Dinge beachten. Wer mit seinem Produkt zufrieden ist, der hat kaum etwas mit der geplanten Insolvenz zu tun, lediglich Granalie und Gewährleistungsansprüche können bei Eigenmarken davon betroffen sein.

Wer jedoch eine Retour veranlassen möchte, sollte dies unter Umständen überdenken. Es besteht die mögliche Gefahr, dass das zurückgeschickte Produkt in die Insolvenzmasse fällt und die Rückzahlung des Geldes als normale Gläubigerforderung aufläuft. In diesem Fall würde man gemeinsam mit den anderen Gläubigern darauf warten, dass die Mittel verteilt werden.

Als normaler Verbraucher kann dies ein langer Prozess werden, der am Ende auch ohne Erfolg ausgehen kann. Als Kunde sollte man in jedem Fall den Anbieter kontaktieren und vor einer Retournierung den genauen Ablauf besprechen. Wie mittlerweile bekannt wurde, hing auch die in den Medien immer wieder erwähnte Galeria Kaufhof Kaufhauskette im Investorengeflecht des Investors Benko und musste ebenfalls wieder einen Antrag auf Insolvenz stellen. 

(Alle Angaben ohne Gewähr)

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Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer: Wer zu schnell fährt, riskiert hohe Strafen https://www.fahrradmagazin.net/news/geschwindigkeitsbegrenzung-fuer-radfahrer-218737737/ Mon, 25 Sep 2023 11:22:03 +0000 https://www.fahrradmagazin.net/?p=737737 [...]]]> Auch wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte auf seine Geschwindigkeit achten. Wer zu schnell fährt und somit die allgemeine Sorgfaltspflicht verletzt, riskiert unter Umständen sogar den Führerschein. Denn nicht nur eine Geldbuße, sondern auch Punkte können drohen.

Eine angemessene Geschwindigkeit ist grundlegend

In Deutschland gibt es keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer. Es gelten jedoch die verschiedenen Regelungen in unterschiedlichen Verkehrsbereichen. Zudem gilt immer auch der Grundsatz einer angemessenen und situationsbezogenen Geschwindigkeit. Das bedeutet, dass nur so schnell gefahren werden sollte, wie es die vorliegenden Verkehrsbedingungen hergeben.

Gibt es einen Unterschied zwischen Radweg und Straße?

Nein, denn auch auf dem Radweg muss man sich den entsprechenden Gegebenheiten anpassen. So ist ein Radweg oftmals auch mal uneben und Gefahren entlang des Radwegs sind durchaus vorhanden, z. B. durch parkende Autos, Gegenverkehr oder kreuzende Fußgänger. Wer sich hier nicht den Bedingungen anpasst, fährt im Zweifelsfall zu schnell.

Wann Bußgeld und Punkte drohen

Fährt man also mit dem Fahrrad zum Beispiel in einem verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße, Fußgängerzone) schneller als die erlaubten 7 km/h, drohen bereits 30 € – 35 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Gleiches gilt, wenn Radfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften die vorgeschriebenen 30 oder 50 km/h überschreiten. Der Grund dafür liegt auch hier darin, dass die Geschwindigkeit darüber hinaus in den meisten Fällen nicht angemessen ist. Wer hier zu schnell unterwegs ist, riskiert ebenso Bußgeld und Punkte. Oft vergessen Radfahrer, dass aufgestellte Schilder auch für sie gelten.

Sonderregelungen für E-Bikes und Pedelecs

Unbedingt ist darauf zu achten, dass herkömmliche E-Bikes diesen Regeln unterliegen, Anderes jedoch für die noch schnelleren S-Pedelecs gilt. Letztere gelten als Kleinkrafträder und unterliegen somit anderen Vorschriften. Selbstredend gilt aber auch hier die jeweils vorliegende Geschwindigkeitsbegrenzung.

Fazit – Geschwindigkeitsbegrenzungen für Radfahrer

Wer mit gesundem Menschenverstand unterwegs ist und nur so schnell fährt, wie es die Verkehrssituation oder die Verkehrsschilder zulassen, ist auf der sicheren Seite. Als Richtwert lässt sich sagen, dass niemand im Straßenverkehr mit einem schnelleren Rad- als Autofahrer rechnen muss.

Entsprechend sollten Radfahrer zugunsten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und aufgrund der drohenden Strafen auch ihre Geschwindigkeit angemessen anpassen. Übrigens ist es unerheblich, ob das Fahrrad einen Fahrradcomputer hat. Wenn sichtbar ist, dass ein Radfahrer sich schneller im Verkehr bewegt als zulässig, treten die o. g. Regelungen in Kraft.

Alle Angaben ohne Gewähr – Keine Rechtsberatung

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88-jähriger Erfinder begeistert bei ‚Die Höhle der Löwen‘ mit revolutionärem „sollso“ Laufrad! https://www.fahrradmagazin.net/news/88-jaehriger-erfinder-begeistert-bei-die-hoehle-der-loewen-mit-revolutionaerem-laufrad-218737209/ Wed, 20 Sep 2023 09:51:37 +0000 https://www.fahrradmagazin.net/?p=737209 [...]]]> Am 25.09 erwartet die Zuschauer von „Die Höhle der Löwen“ um 20:15 Uhr auf Vox eine ganz besondere Überraschung. Mit Albrecht Schnitzer betritt der älteste Gründer in der Geschichte der Show die Bühne. Mit stolzen 88 Jahren beweist er, dass es für Innovationen und Unternehmergeist kein Alter gibt.

An seiner Seite steht sein Sohn Heinrich, der mit 60 Jahren ebenfalls zeigt, dass die Leidenschaft für Erfindungen in der Familie liegt. Gemeinsam präsentieren sie „sollso“, ein revolutionäres Laufrad für Erwachsene, das nicht nur Albrecht, sondern auch vielen anderen Menschen mehr Mobilität im Alter ermöglichen soll.

Wie es zu „sollso“ kam

Albrecht Schnitzer, ein rüstiger Rentner mit einem unerschütterlichen Willen zur Mobilität, sah sich vor einigen Jahren mit einem Problem konfrontiert. Nachdem er mehrmals in kurzer Zeit vom Fahrrad gestürzt war, stand er vor der Herausforderung, seine geliebte Bewegungsfreiheit zu verlieren. Doch anstatt sich damit abzufinden, suchte er nach einer Lösung. Er wollte nicht auf seine einzige richtige Bewegungsquelle verzichten.

Sollso Prototyp in Fahrradwerkstatt entstanden

Mit dieser Motivation ging er in das nächste Fahrradgeschäft und ließ sein Fahrrad nach seinen eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen umbauen. Das Ziel: Alle Antriebsteile, einschließlich Kette und Pedalen, sollten entfernt werden. Das Ergebnis war ein Laufrad, das ihm nicht nur seine Mobilität zurückgab, sondern auch seine Lebensfreude.

Doch wie kam es zu dem ungewöhnlichen Namen „sollso“? Bei einem Spaziergang auf dem Kiez wurde Albrecht von einem Passanten gefragt: „Kaputt oder soll so?“ Albrechts Antwort: „Soll so!“ war nicht nur die Geburtsstunde des Namens, sondern auch ein klares Statement zu seiner Erfindung.

Ralf Dümmel und Sollso Laufrad Erfinder Albrecht Schnitzer in der Vox-Show DHDL © RTL/Frank W. Hempel

Technische Details zum Laufrad „sollso“

Das „sollso“ Laufrad überzeugt nicht nur durch seine innovative Idee, sondern auch durch seine durchdachten technischen Details. Der Rahmen und die Gabel des Laufrads bestehen aus hochwertigem Carbon, was dem Gefährt eine besondere Stabilität verleiht und gleichzeitig für ein geringes Gewicht von nur 5,2 Kilogramm sorgt. Dies ermöglicht eine intuitive Handhabung und leichtes Fahren.

sollso laufrad die höhle der löwen dagmar wöhrl © RTL/Frank W. Hempel

Für zusätzliche Sicherheit sind zwei Bremsen integriert, die jederzeit ein kontrolliertes Anhalten gewährleisten. Das Laufrad kommt vormontiert. Ein stabiler Seitenständer ermöglicht ein einfaches Abstellen, ohne dass das Laufrad umfällt. Zudem darf das „sollso“ Laufrad laut Straßenverkehrsordnung auf dem Gehweg gefahren werden, was es zu einer idealen Alternative für alle macht, die sich im Straßenverkehr unsicher fühlen. Das Laufrad darf mit maximal 100 kg belastet werden.

Evtl. Beleuchtung nachrüsten

Ein wichtiger Hinweis für alle Nutzer des „sollso“ Laufrads: Das Laufrad verfügt nicht über eine integrierte Beleuchtung. Für die eigene Sicherheit, insbesondere bei Dämmerung und Dunkelheit, empfiehlt es sich daher, auf eine Akku-Fahrradbeleuchtung zurückzugreifen und diese anzubringen.

Was kostet das „sollso“ Laufrad aus der Höhle der Löwen?

Wer nun Interesse an dem innovativen „sollso“ Laufrad gefunden hat, kann dieses direkt im Onlineshop der Gründer erwerben. Das aktuell günstigste Modell ist dort für 825 Euro inklusive MwSt. erhältlich. Wer Wert auf einen verbesserten Tiefeinstieg legt, kann sich für das nächsthöhere Modell entscheiden, welches zu einem Preis von 950 Euro angeboten wird.

Das Angebot an die Löwen – Wird investiert?

Die Präsentation des „sollso“ Laufrads hinterließ bei den Löwen einen bleibenden Eindruck. Mit Begeisterung drehten sie einige Runden auf dem leichten Carbonrad und zeigten sich sichtlich beeindruckt von der Erfindung. Doch nicht nur die Produktvorstellung, sondern auch das Angebot des Vater-Sohn-Gespanns sorgte für Aufmerksamkeit: Für eine Investition von 200.000 Euro boten sie den Löwen 15 Prozent ihrer Firmenanteile an. Werden die Löwen und Investoren um Ralf Dümmel wieder zuschlagen und in das nächste Fahrrad-Startup investieren? Leider nein, die sympathischen Gründer haben leider keinen Deal bekommen.

Fotos: © RTL/Frank W. Hempel

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Fahrradschloss Knaller bei ALDI: Keine Chance für unseren Bolzenschneider https://www.fahrradmagazin.net/news/fahrradschloss-knaller-bei-aldi-prophete-kettenschloss-218734374/ Fri, 15 Sep 2023 15:26:13 +0000 https://www.fahrradmagazin.net/?p=734374 [...]]]> In Zeiten steigender Fahrraddiebstähle ist ein verlässliches Schloss Gold wert. Das Prophete Kettenschloss von Aldi verspricht genau diesen Schutz. Geeignet für den Stadtradler und den Wochenend-Ausflügler, kombiniert es Sicherheit mit Benutzerfreundlichkeit, dank des beleuchteten Schlüssels.

Wir haben das Schloss genauer unter die Lupe genommen und getestet. In dem Prospekt für den 18.09.2023 bietet Aldi laut seinem Online-Prospekt (S.32-33) das Prophete Fahrradschloss für -21% günstiger als der UVP  (58,95 Euro*) an – aktuell ist es bereits online verfügbar.

Technische Details im Überblick

Ein gutes Fahrradschloss zeichnet sich nicht nur durch seine Sicherheit, sondern auch durch seine technischen Merkmale aus. Hier sind die wichtigsten technischen Details des Prophete Kettenschlosses von Aldi:

  • Länge: 110 cm
  • Durchmesser: Ø 8,5 mm
  • Material: Gehärteter Stahl
  • Zertifizierung:ART**-zertifiziert
  • Schlüssel: Zwei im Lieferumfang, einer davon mit Beleuchtung
  • Besonderheit: Stoffummantelung zum Schutz vor Kratzern

Propehte Kettenschloss Test

Wir haben ein Gewicht von 1,9 kg gewogen. Diese technischen Spezifikationen bieten auf dem Papier einen detaillierten Einblick in das, was das Fahrradschloss von Aldi zu bieten hat und wie es sich im Alltag bewähren könnte. Unser Praxistest gibt Aufschluss darüber, ob es sich auch im Alltag beweisen kann. 

ART**-Zertifizierung

Ein herausragendes Merkmal des Prophete Kettenschlosses ist seine ART**-Zertifizierung. Doch was bedeutet das genau? Die ART-Zertifizierung stammt aus den Niederlanden und ist ein anerkanntes Qualitätssiegel für Fahrradschlösser. Schlösser, die dieses Zertifikat tragen, haben eine Reihe von strengen Tests bestanden, die ihre Widerstandsfähigkeit gegen verschiedene Diebstahlmethoden überprüfen. Die Sterne (** in diesem Fall) geben den Sicherheitsgrad an.

Prophete Kettenschloss Test ART2

Je mehr Sterne ein Schloss hat, desto sicherer ist es. Ein ART**-zertifiziertes Schloss bietet also einen soliden Schutz gegen gängige Diebstahlversuche und ist oft eine Voraussetzung für Fahrradversicherungen, da sie ein gewisses Sicherheitsniveau garantieren. Mit der ART**-Zertifizierung und weiteren Merkmalen wie dem beleuchteten Schlüssel und der schützenden Stoffummantelung hebt sich das Prophete Kettenschloss von vielen anderen Produkten auf dem Markt ab.

Der Umgang in der Praxis – ALDI Fahrradschloss

Im Alltagstest hat sich das Prophete Kettenschloss als benutzerfreundlich erwiesen. Die Länge von 110 cm bietet ausreichend Spielraum, um das Fahrrad selbst an breiteren Objekten wie Straßenlaternen sicher zu fixieren. Ein weiterer Pluspunkt ist der Schutzmantel des Schlosses. Dieser verhindert nicht nur effektiv Kratzer am Fahrradlack, sondern schützt auch das Schloss selbst vor Witterungseinflüssen. Die Haptik des Schutzmantels ist jedoch etwas gewöhnungsbedürftig und wirkt sehr plastikartig.

Der Wendeschlüssel ist in der Dunkelheit praktisch, da er das Finden des Schlüssellochs erheblich erleichtert. Es gibt zwei Schlüssel, von denen nur einer eine LED (blau) hat. Insgesamt hat das Schloss in der Praxisanwendung überzeugt. Ob das Schloss auch unsere Sicherheitsvorstellungen erfüllt, testen wir im nächsten Schritt. 

Der Bolzenschneider im Prophete Kettenschloss Test

Oft ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich unser Bolzenschneider durch ein Kettenglied gebissen hat. Wie hat sich das Prophete Kettenschloss aus dem ALDI-Angebot geschlagen? Wir konnten das Schloss nach über 2 Minuten nicht mit unserem Bolzenschneider knacken, was uns positiv überrascht hat.

Fahrradschloss Prophete Bolzenschneider

Preis-Leistung stimmt unserer Meinung nach bei diesem Schloss. Würden wir unser eigenes Fahrrad oder E-Bike mit dem Prophete Kettenschloss 110 cm sichern? Ja, das würden wir. 

*Stand am 15.09.2023 vom offiziellen ALDI-Online-Shop.

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Unglaublich sicher: Mit diesem Fahrradschloss schützen Sie Ihr Fahrrad effektiv vor Diebstahl! https://www.fahrradmagazin.net/news/unglaublich-sicher-mit-diesem-fahrradschloss-schuetzen-sie-ihr-fahrrad-effektiv-vor-diebstahl-218563008/ Wed, 26 Jul 2023 15:57:29 +0000 https://www.fahrradmagazin.net/?p=563008 [...]]]> Ein Fahrrad ermöglicht große Bewegungsfreiheit und Unabhängigkeit, insbesondere bei kurzen und mittellangen Distanzen. Um das Rad vor Langfingern zu schützen, ist ein verlässliches Fahrradschloss unerlässlich, welches sowohl Fahrräder als auch E-Bikes effektiv sichert.

Hohe Erwartungen an das ideale Fahrradschloss

Ein optimales Schloss sollte leicht, kompakt und problemlos transportierbar sein. Auch in den Sommermonaten, wenn keine Jackentaschen zur Verfügung stehen und man mit Sport- oder Badekleidung zum Schwimmbad unterwegs ist, muss das Schloss diesen Anforderungen genügen. Zudem sollte es höchste Sicherheitsstandards bieten und im Idealfall für niemanden zu überwinden sein. Mit einem solchen Schloss können Fahrradbesitzer ihr Rad beruhigt abstellen, ohne Angst vor Diebstahl haben zu müssen.

Diese anspruchsvolle Vorstellung stellt eine große Herausforderung für Marken und Hersteller dar. In der Realität sind jedoch viele Schlösser mit den derzeit verwendeten Materialien oft schwer und sperrig. Das Ziel besteht darin, die Zeit bis zum Aufbrechen des Schlosses so weit wie möglich zu verlängern, sodass potenzielle Diebe das Interesse verlieren oder bei ihrem kriminellen Vorhaben erwischt werden.

Ein Fahrrad mit dem Abus CityChain X-Plus an einer Laterne angeschlossen-citychain

Aufschlussreicher Bolzenschneider-Test

In unserem Fahrradschloss-Test haben wir diverse Modelle untersucht, die entweder schnell oder mit unserem großen Bolzenschneider überhaupt nicht zu öffnen waren.

Das Abus Bordo Granit CityChain X-Plus (Gewicht: 2051 g) und das AXA Linq (beachten Sie den Unterschied zum AXA Linq City: https://www.youtube.com/watch?v=aNiiOK3QTfQ) konnten unser Fahrrad ausreichend lange an einer Straßenlaterne sichern und machten es potenziellen Fahrraddieben sehr schwer. Letztendlich zeigt sich jedoch, dass mit dem richtigen Werkzeug nahezu jedes Schloss geknackt werden kann – es hängt immer von der investierten Zeit ab.

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Stand: 9. Januar 2025 21:18 Uhr
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Wer sich nicht nur präventiv schützen, sondern auch im Falle eines Diebstahls absichern möchte, kann auf spezielle Fahrradversicherungen mit Vollkaskoschutz zurückgreifen, die von der Versicherungsbranche angeboten werden.

Fazit zum sicheren Fahrradschloss

Die Wahl eines geeigneten Fahrradschlosses ist entscheidend, um Ihr Fahrrad oder E-Bike effektiv vor Diebstahl zu schützen. Ein ideales Schloss sollte leicht, kompakt und einfach zu transportieren sein, ohne Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen. Während die perfekte Lösung in der Praxis möglicherweise nicht immer erreichbar ist, sollten Sie stets auf qualitativ hochwertige Schlösser von vertrauenswürdigen Marken setzen. Zusätzlich kann eine Fahrradversicherung mit Vollkaskoschutz als zusätzliche Absicherung dienen. Beachten Sie auch die Hinweise, wie man das Fahrrad sicher abschließt.

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Diese 9 Dinge sind gesetzlich an deinem Fahrrad vorgeschrieben. Kennst du alle? https://www.fahrradmagazin.net/news/diese-9-dinge-sind-gesetzlich-an-deinem-fahrrad-vorgeschrieben-kennst-du-alle-218560506/ Tue, 25 Jul 2023 11:43:44 +0000 https://www.fahrradmagazin.net/?p=560506 [...]]]> Ein verkehrssicheres Fahrrad oder E-Bike ist nicht nur für die eigene Sicherheit unerlässlich, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt 8 Dinge, die jedes Fahrrad haben muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Welche Ausstattung für Ihr Fahrrad oder E-Bike Pflicht ist und was nicht, folgt jetzt.

Die 9 gesetzlich vorgeschriebenen Dinge für ein verkehrssicheres Fahrrad oder E-Bike:

  1. Fahrradlampe: Eine leuchtstarke Vorderlampe, die den Weg ausreichend ausleuchtet und eine K-Prüfnummer (Wellenstrich) aufweist
  2. Ein weißer Rückstrahler, dieser darf auch in der Lampe integriert sein.
  3. Klingel: Eine funktionierende Fahrradklingel, um andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen.
  4. Rückwärtiger Reflektor: Ein roter Reflektor an der Rückseite des Fahrrads, der für eine bessere Sichtbarkeit sorgt.
  5. Rücklicht in Rot: Ein rotes Rücklicht, das bei schlechten Sichtverhältnissen oder in der Dunkelheit für erhöhte Sicherheit sorgt und eine K-Prüfnummer (Wellenstrich) aufweist.
  6. Hinterradbremse: Eine funktionierende Hinterradbremse für ein sicheres Bremsverhalten.
  7. Vorderradbremse: Ebenso wichtig ist eine funktionierende Vorderradbremse, um im Notfall schnell und sicher anhalten zu können.
  8. 2 gelbe Reflektoren in den Speichen oder vergleichbares mit Zulassung: Diese Reflektoren sorgen für eine verbesserte Sichtbarkeit von der Seite.
  9. Gelbe Reflektoren an den Pedalen: Sie erhöhen die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer und verringern so das Unfallrisiko.

Sattel darf an Fahrrad fehlen

Die Beleuchtung darf abnehmbar sein und auch mit Akkus betrieben werden. Diese muss dann jedoch mitgeführt werden. Kein gesetzlich vorgeschriebener Sattel: Überraschenderweise ist ein Fahrradsattel nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch sollte man aus Gründen der Sicherheit und des Fahrkomforts auf normalen Fahrrädern natürlich einen Sattel verwenden. Schaut man in den Sektor Liegefahrrad, erkennt man schnell, wieso der Sattel zu spezifisch definiert wäre.

Fahrradsattel Test

Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattungen für ein verkehrssicheres Fahrrad oder E-Bike dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Manche Anforderungen mögen überraschen, wie beispielsweise die Tatsache, dass ein Sattel nicht vorgeschrieben ist.

Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorschriften zu kennen und ein Fahrrad oder E-Bike entsprechend auszurüsten, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein und auch bei der nächsten Polizeikontrolle keine Strafe zahlen zu müssen. Gerade auch bei Kinderfahrrädern im Bereich 12-14 Zoll kann es vorkommen, dass keine Fahrradbeleuchtung verbaut ist. 

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