STVO – Fahrrad Magazin mit Testberichten & Ratgebern https://www.fahrradmagazin.net Mon, 25 Sep 2023 11:24:12 +0000 de hourly 1 https://www.fahrradmagazin.net/bilder/2020/01/favicon.png STVO – Fahrrad Magazin mit Testberichten & Ratgebern https://www.fahrradmagazin.net 32 32 Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer: Wer zu schnell fährt, riskiert hohe Strafen https://www.fahrradmagazin.net/news/geschwindigkeitsbegrenzung-fuer-radfahrer-218737737/ Mon, 25 Sep 2023 11:22:03 +0000 https://www.fahrradmagazin.net/?p=737737 [...]]]> Auch wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte auf seine Geschwindigkeit achten. Wer zu schnell fährt und somit die allgemeine Sorgfaltspflicht verletzt, riskiert unter Umständen sogar den Führerschein. Denn nicht nur eine Geldbuße, sondern auch Punkte können drohen.

Eine angemessene Geschwindigkeit ist grundlegend

In Deutschland gibt es keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer. Es gelten jedoch die verschiedenen Regelungen in unterschiedlichen Verkehrsbereichen. Zudem gilt immer auch der Grundsatz einer angemessenen und situationsbezogenen Geschwindigkeit. Das bedeutet, dass nur so schnell gefahren werden sollte, wie es die vorliegenden Verkehrsbedingungen hergeben.

Gibt es einen Unterschied zwischen Radweg und Straße?

Nein, denn auch auf dem Radweg muss man sich den entsprechenden Gegebenheiten anpassen. So ist ein Radweg oftmals auch mal uneben und Gefahren entlang des Radwegs sind durchaus vorhanden, z. B. durch parkende Autos, Gegenverkehr oder kreuzende Fußgänger. Wer sich hier nicht den Bedingungen anpasst, fährt im Zweifelsfall zu schnell.

Wann Bußgeld und Punkte drohen

Fährt man also mit dem Fahrrad zum Beispiel in einem verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße, Fußgängerzone) schneller als die erlaubten 7 km/h, drohen bereits 30 € – 35 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Gleiches gilt, wenn Radfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften die vorgeschriebenen 30 oder 50 km/h überschreiten. Der Grund dafür liegt auch hier darin, dass die Geschwindigkeit darüber hinaus in den meisten Fällen nicht angemessen ist. Wer hier zu schnell unterwegs ist, riskiert ebenso Bußgeld und Punkte. Oft vergessen Radfahrer, dass aufgestellte Schilder auch für sie gelten.

Sonderregelungen für E-Bikes und Pedelecs

Unbedingt ist darauf zu achten, dass herkömmliche E-Bikes diesen Regeln unterliegen, Anderes jedoch für die noch schnelleren S-Pedelecs gilt. Letztere gelten als Kleinkrafträder und unterliegen somit anderen Vorschriften. Selbstredend gilt aber auch hier die jeweils vorliegende Geschwindigkeitsbegrenzung.

Fazit – Geschwindigkeitsbegrenzungen für Radfahrer

Wer mit gesundem Menschenverstand unterwegs ist und nur so schnell fährt, wie es die Verkehrssituation oder die Verkehrsschilder zulassen, ist auf der sicheren Seite. Als Richtwert lässt sich sagen, dass niemand im Straßenverkehr mit einem schnelleren Rad- als Autofahrer rechnen muss.

Entsprechend sollten Radfahrer zugunsten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und aufgrund der drohenden Strafen auch ihre Geschwindigkeit angemessen anpassen. Übrigens ist es unerheblich, ob das Fahrrad einen Fahrradcomputer hat. Wenn sichtbar ist, dass ein Radfahrer sich schneller im Verkehr bewegt als zulässig, treten die o. g. Regelungen in Kraft.

Alle Angaben ohne Gewähr – Keine Rechtsberatung

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Bundesrat billigt StVO-Novelle: Höhere Bußgelder für Falschparker https://www.fahrradmagazin.net/news/bundesrat-billigt-stvo-novelle-hoehere-bussgelder-fuer-falschparker-218188324/ Sun, 10 Oct 2021 18:19:33 +0000 https://www.fahrradmagazin.net/?p=188324 [...]]]> StVO-Novelle: Der Bundesrat hat am Freitag, dem 08.10.2021, höhere Bußgelder beschlossen, die jedoch frühestens ab November 2021 gelten werden. Lange Zeit war es ein Hin- und Her zwischen dem Verkehrsministerium und den Ministerchefs der Bundesländer. Nachdem die bereits 2020 in Kraft getretenen Bußgelder vorerst ausgesetzt wurden, konnten sich die Länderchefs jetzt auf einen Kompromiss einigen.

Schärfer geahndet werden mit der Neuregelung:

  • das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit, Fahrverbotsgrenzen bleiben jedoch unberührt.
  • das Falschparken und Halten in zweiter Reihe
  • das Nichtbilden einer Rettungsgasse

Die schärferen Regeln im Bereich Falschparken sollen vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger zugutekommen und die Mobilität im Alltag verbessern.

Höhere Bußgelder für Falschparker

Wer sein Fahrzeug im Halteverbot oder Parkverbot abstellt, der muss zukünftig mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Steht das Fahrzeug länger als eine halbe Stunde und sorgt dabei für eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig. Mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg muss derjenige rechnen, wer Rettungsfahrzeuge behindert oder einen Feuerwehr- oder Rettungsweg versperrt.

Spannend wird es für Radfahrer: auch wenn diese nicht direkt etwas von dem Bußgeld haben, könnte die Regelung durchaus zu mehr freien Radwegen führen. So muss jeder mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 80 Euro rechnen, wer einen Geh- und Radweg länger als eine Stunde blockiert.

Parksünder müssen aufpassen

Hier ein Auszug der Park- und Halteverstöße. Wer in Zukunft den Rad- und Gehweg versperrt, muss tiefer in die Tasche greifen und riskiert unter Umständen sogar einen Punkt in Flensburg.

Verstoß Strafe Punkte
Parkverbot missachtet 25 Euro
– länger als 1 Std. 40 Euro
– länger als 1 Std. mit Behinderung Anderer 50 Euro
– mit Behinderung 40 Euro
In zweiter Reihe geparkt 55 Euro
– mit Behinderung 80 Euro 1
– mit Gefährdung 90 Euro 1
– mit Sachbeschädigung 110 Euro 1
– länger als 15 Min. 85 Euro 1
– länger als 15 Min. mit Behinderung 90 Euro 1
Unerlaubt auf Geh- und Radweg geparkt 55 Euro
– mit Behinderung 70 Euro 1
– mit Gefährdung 80 Euro 1
– mit Sachbeschädigung 100 Euro 1
– länger als 30 Min. 70 Euro 1
– länger als 30 Min. mit Behinderung 80 Euro 1

Quelle der Strafen: bmvi.de / Referentenentwurf zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung. Neben den hier im Artikel aufgeführten Strafen gibt es noch weitere Änderungen, speziell in Bezug auf Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Fehlverhalten.

Meinung

Höhere Strafen mögen sicherlich einige Verkehrsteilnehmer vor einem Fehlverhalten abschrecken, sie bekämpfen jedoch nur die Symptome. Die Infrastrukturen der Städte muss auf den Radverkehr ausgelegt werden, bauartbedinge Abgrenzungen und feste Straßen nur für den Radverkehr erfordern keine höheren Strafen.

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